Und noch ein Schild

Klar geregelt ist nicht automatisch klar dargestellt

 

Ich sage unseren Gästen (fast) immer / fast, Sie mögen bitte nicht über den Deich laufen – Küstenschutzanlage, Grasnarbe, homogene Oberfläche, keine Angriffsfläche für das Wasser, eben das ganze Gedöns. Das wird auch in der Regel verstanden und im Idealfall umgesetzt. Groß ist dann aber die Verwunderung, wenn Gäste sehen, dass andere auf dem Deich gehen, spielen, Hunde laufen lassen, Liegestühle aufstellen. Herr Grändorf, wieso ……, ?

Also fragt der Vermieter beim NLWKN nach, nicht offiziell sondern auf dem kleinen Dienstweg, da sind die Antworten schneller, kürzer und klarer formuliert – und in diesem Fall ganz einfach. Das Betreten der Küstenschutzanlagen ist verboten – Punkt. Steht auf den Schildern an den Scharts – Punkt. Der Zuwiederhandlung wird nicht nachgegangen – Punkt.

Aussage: „Wir sind der Küstenschutz, keine Polizei. Dafür gibt es regelmässig die Deichschau – bei Bedarf zäunen wir ein …“.

Dem ist nichts hinzu zufügen.

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